Fake Ausweis Strafen – Welche rechtlichen Konsequenzen sind möglich?
Mit unserem Rechts-Tool, könnt ihr mit wenigen Klicks heraus bekommen, welche Strafen euch nach Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht drohen, wenn ein Fake Ausweis missbräuchlich eingesetzt wird.
Rechtslage zu Fake-Ausweisen
Der Kauf und Besitz unserer Fake-Ausweise ist legal, da sie als sogenannte „Phantasieausweise“ gelten. Sie sehen echten Ausweisen zwar ähnlich, sind jedoch nicht von offiziellen Behörden ausgestellt. Daher sind sie keine echten Urkunden im rechtlichen Sinne, da ein offizieller Aussteller fehlt.
Falls der Fake-Ausweis aber genutzt wird, um im sogenannten Rechtsverkehr zu täuschen, beispielsweise beim Vorzeigen bei einem Türsteher, kann dies dennoch als Urkundenfälschung gewertet werden. Hierbei spielen die Absicht und der Versuch der Täuschung eine entscheidende Rolle. Gerichte bewerten solche Fälle unterschiedlich, daher hängt eine mögliche Strafe immer vom Einzelfall ab.
Strafen beim Einsatz von Fake Ausweisen
Nutzung im Rechtsverkehr
Falls der Fake-Ausweis genutzt wird, um im sogenannten Rechtsverkehr zu täuschen, beispielsweise beim Vorzeigen bei einem Türsteher, kann dies dennoch als Urkundenfälschung gewertet werden. Hierbei spielen die Absicht und der Versuch der Täuschung eine entscheidende Rolle. Gerichte bewerten solche Fälle unterschiedlich, daher hängt eine mögliche Strafe immer vom Einzelfall ab.
Vor allem in der Partyszene, auf Musikfestivals oder auch in bestimmten Bars, die strenge Alterskontrollen durchführen, sind Fake Ausweise besonders beliebt. Der Gedanke, unter Gleichaltrigen zu sein und zu feiern, ist für viele junge Menschen ein riesiger Anreiz. Clubbesitzer und Türsteher sind sich dessen aber durchaus bewusst und haben oft ein geschultes Auge, um gefälschte Dokumente zu erkennen.
Wann gilt Jugendstrafrecht und wann wird man als Erwachsener bestraft?
In Deutschland hängt die Art der Bestrafung vom Alter der Person ab, die die Straftat begangen hat:
- Jugendstrafrecht:
- Gilt für Straftaten von Personen im Alter von 14 bis 17 Jahren. Ziel ist nicht nur die Bestrafung, sondern vor allem die Erziehung und Resozialisierung der Jugendlichen.
- Kann auch auf Heranwachsende im Alter von 18 bis 20 Jahren angewendet werden, wenn dies als sinnvoll angesehen wird.
- Erwachsenenstrafrecht:
- Wird angewendet, wenn die Person zum Tatzeitpunkt 18 Jahre oder älter ist.
- Gilt für Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) nur, wenn das Gericht dies für angemessener hält als das Jugendstrafrecht.
- Strafunmündigkeit:
- Gilt für Kinder unter 14 Jahren. Diese Kinder sind strafunmündig und können daher nicht strafrechtlich verfolgt werden.
- Statt einer Strafe kommen in solchen Fällen erzieherische Maßnahmen zum Einsatz.
Diese Unterscheidungen sollen sicherstellen, dass die Strafen dem Alter und der Reife der betroffenen Person angemessen sind und zur Förderung positiver Veränderungen beitragen.
Strafen wenn man einen Fake Ausweis im Club verwendet:
Für viele Jugendliche stellt das die ultimative Eintrittskarte dar – eine Möglichkeit sich älter zu machen, die Schranken des Alters zu umgehen und Teil der vibrierenden Nachtkultur zu werden. Die Partyszene wird dich früher oder später ohnehin willkommen heißen – und bis dahin gibt es genug legale Wege, wie du das Beste aus deiner Freizeit herausholen kannst.
Jugendstrafrecht: Bei Verstößen nach dem Jugendstrafrecht kann man entweder eine mündliche Verwarnung erhalten oder gemeinnützige Arbeit leisten, auch „Sozialstunden“ genannt. Die Anzahl der Sozialstunden hängt von den genauen Umständen ab, zum Beispiel davon, ob die Person einsichtig ist oder schon einmal straffällig war. Normalerweise fällt die Strafe eher mild aus – bei Wiederholungstätern oder Uneinsichtigen kann es jedoch bis zum Jugendarrest kommen.
Erwachsenenstrafrecht: Laut Strafgesetzbuch kann bei einem Verstoß eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft verhängt werden. Dabei spielt die Schwere des Falls und das Vorstrafenregister eine Rolle. Wer das erste Mal mit dem Gesetz in Konflikt gerät, wird in der Regel mit einer kleineren Geldstrafe verwarnt.
Strafen wenn man Rabatte in Anspruch nimmt:
Wer würde nicht gerne ein bisschen mehr sparen, vor allem, wenn es um satte Studentenermäßigungen, Rentnerrabatte oder besondere Events geht? Doch wo genau zieht man die Grenze zwischen einem cleveren Trick und einer rechtlichen Sackgasse? Wer unberechtigte Rabatte, z.B. als „Schüler“ oder „Student„, in Anspruch nimmt, kann wegen Betrugs oder Erschleichung von Leistungen bestraft werden. Die Strafen reichen von Verwarnungen und Sozialstunden (Jugendliche) bis zu Geld- oder Haftstrafen bei Erwachsenen.
Jugendstrafrecht: Im Jugendstrafrecht gibt es die Möglichkeit, entweder eine mündliche Verwarnung zu erhalten oder Sozialstunden abzuleisten. Die genaue Strafe hängt immer von den Umständen und verschiedenen Faktoren ab. In den meisten Fällen bleibt die Strafe milde, doch bei mehrfachen Verstößen kann auch Jugendarrest als letztes Mittel verhängt werden.
Erwachsenenstrafrecht: Für das Erschleichen von Leistungen droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Im Falle von Betrug kann die Strafe eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft betragen. Da bei solchen Taten oft nur ein geringer finanzieller Schaden entsteht, wird in der Regel ein milderes Strafmaß gewählt, etwa eine kleine Geldstrafe. Wer jedoch bereits wiederholt auffällig wurde oder vorbestraft ist, muss mit härteren Konsequenzen rechnen. Auch eine bestehende Bewährung kann widerrufen werden.