Studentenausweis fälschen – Welche Strafen drohen?
Viele denken sich vielleicht: „Was soll schon passieren, wenn ich mir einen gefälschten Studentenausweis besorge?“ Tatsächlich gibt es viele, die das Risiko unterschätzen und glauben, es sei ein harmloser Trick, um Rabatte zu bekommen. Doch das Fälschen eines Studentenausweises oder die Nutzung eines sogenannten „Phantasieausweises“ kann ernsthafte Konsequenzen haben. In Deutschland fallen solche Aktionen nämlich unter mehrere Straftatbestände – und die Strafen können ziemlich unangenehm sein.
1. Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
Die erste Straftat, die uns dabei in den Sinn kommt, ist die Urkundenfälschung. Das passiert, wenn man eine unechte Urkunde herstellt oder eine echte so verändert, dass sie als echt genutzt wird. Und ja, auch ein gefälschter Studentenausweis gilt als Urkunde – schließlich täuscht er eine Tatsache vor, die nicht der Realität entspricht. Das kann teuer werden: Urkundenfälschung wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Wie hoch die Strafe letztendlich ausfällt, hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel, ob der Täter schon mal vorbestraft ist oder wie die genauen Umstände der Tat aussehen. Bei weniger schweren Fällen kann es auch „nur“ bei einer Geldstrafe bleiben – aber einfach raus ist man damit nicht.
2. Betrug (§ 263 StGB)
Der zweite Punkt, der viele vielleicht überrascht: Wenn du deinen gefälschten Studentenausweis benutzt, um Rabatte zu bekommen oder andere finanzielle Vorteile zu erlangen, machst du dich des Betrugs schuldig. Betrug heißt, dass du jemanden täuschst, um dir selbst oder jemand anderem einen Vorteil zu verschaffen. Auch hier droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Besonders heikel wird es, wenn der entstandene Schaden groß ist oder wenn es schon mal ähnliche Vorfälle gegeben hat.
3. Missbrauch von Ausweispapieren (§ 281 StGB)
Auch der Missbrauch von Ausweispapieren ist ein ernstes Thema. Das Gesetz greift, wenn jemand ein Ausweispapier verwendet, das nicht für ihn ausgestellt wurde. Das gilt nicht nur für echte Dokumente, sondern auch für gefälschte oder inhaltlich unrichtige Ausweispapiere, die wie echte benutzt werden. Hier kann es zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder zu einer Geldstrafe kommen. Vielleicht erscheint das weniger dramatisch als die anderen Konsequenzen – aber auch hier gilt: Es ist ein Vorstrafen-Eintrag, den man sicher nicht in seiner Akte haben möchte.
Phantasieausweis – Was ist das eigentlich?
Manche denken vielleicht, dass sie sich mit einem „Phantasieausweis“ auf der sicheren Seite befinden. Das sind Ausweise, die extra als Spaßartikel oder Requisite verkauft werden und offiziell als solche gelten. Doch Vorsicht: Sobald ein solcher Ausweis täuschend echt aussieht und du ihn benutzt, um Rabatte oder andere Vorteile zu bekommen, kann es ebenfalls als Urkundenfälschung ausgelegt werden. Wenn der Ausweis klar als „Spaßartikel“ erkennbar ist, könnte man dem Strafbestand der Urkundenfälschung zwar entkommen, aber ein Betrugsvorwurf kann dennoch im Raum stehen.
Urteile aus der Praxis – Was die Gerichte dazu sagen
In der Vergangenheit gab es einige Urteile, die zeigen, wie ernst das Thema von den Gerichten behandelt wird. Ein Mann, der mit einem gefälschten Studentenausweis Studentenrabatte in mehreren Geschäften bekommen hatte, wurde vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Das Gericht berücksichtigte zwar den geringen Schaden und sein geständiges Verhalten, dennoch kam der Angeklagte nicht ohne Strafe davon.
Auch der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass „Phantasieausweise“ unter den Tatbestand der Urkundenfälschung fallen können, wenn sie täuschend echt wirken und eine Täuschungsabsicht vorliegt. Das zeigt deutlich: Es kommt nicht nur darauf an, was auf dem Ausweis steht, sondern auch darauf, wie er genutzt wird.
Ein weiteres Beispiel kommt vom Landgericht Bonn, wo ein Mann, der mehrfach gefälschte Ausweise benutzt hatte, um sich Vorteile für Theater- und Konzertkarten zu verschaffen, zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt wurde. Das zeigt, dass auch vermeintlich „kleinere“ Vorteile, die durch Fälschungen erreicht werden, ernste Konsequenzen nach sich ziehen können.
Fazit – Finger weg!
Das Fälschen eines Studentenausweises mag auf den ersten Blick verlockend erscheinen – Rabatte hier, Vorteile da. Doch die Risiken sind enorm: Neben hohen Geldstrafen und möglichen Freiheitsstrafen steht auch die eigene Zukunft auf dem Spiel. Eine Vorstrafe wegen Urkundenfälschung oder Betrug kann große Auswirkungen auf die beruflichen Chancen haben und dir viele Türen verschließen. Wenn du erwischt wirst, hängt die Strafe von vielen Faktoren ab, wie dem entstandenen Schaden, deinem Verhalten nach der Tat und ob du schon vorbestraft bist. Aber sicher ist: Ohne Konsequenzen kommst du nicht davon.
Deshalb unser Tipp: Lass die Finger davon! Es gibt viele legale Möglichkeiten, die oft sogar einfacher sind, als man denkt. Beantrage deinen Studentenausweis regulär oder erkundige dich nach anderen legalen Rabatten. Das Risiko einer Strafe lohnt sich definitiv nicht.