Ausweis fälschen – Strafen in Deutschland

Ausweis fälschen – Strafen in Deutschland

Das Fälschen von Ausweisen ist in Deutschland eine schwerwiegende Straftat, die unter den Straftatbestand der Urkundenfälschung fällt. Je nach Art der Fälschung und den damit verbundenen Absichten können unterschiedliche Strafen verhängt werden. Besonders bei gefälschten Personalausweisen sind die Strafen oft höher als bei Schüler- oder Studentenausweisen, wobei auch mildere Urteile möglich sind. In diesem Artikel gehen wir detailliert auf die rechtlichen Folgen ein und beleuchten einige relevante Urteile.

Gesetzliche Grundlage – § 267 StGB

In Deutschland fällt das Fälschen von Ausweisen unter den Straftatbestand der Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB. Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine falsche Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine solche zur Täuschung benutzt, macht sich strafbar. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

Ein typisches Beispiel für eine Urkundenfälschung ist das Fälschen eines Personalausweises, sei es, um das eigene Alter zu ändern oder eine andere Identität vorzutäuschen. Die Konsequenzen sind schwerwiegend, da der Personalausweis ein amtliches Dokument ist und die Fälschung die Rechtsordnung massiv beeinträchtigt.

Gesetzliche Grundlage für Urkundenfälschung
Gefälschte Personalausweise – Schwere Strafen

Gefälschte Personalausweise – Schwere Strafen

Das Fälschen eines Personalausweises wird besonders streng bestraft, da es sich um ein amtliches Dokument handelt. Ein relevantes Urteil dazu stammt vom OLG Dresden (Az.: 2 Ws 45/16), in dem ein Mann, der mehrere gefälschte Personalausweise genutzt hatte, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt wurde. Der Einsatz eines gefälschten Personalausweises kann als schwerer Fall der Urkundenfälschung angesehen werden, insbesondere wenn die Fälschung dazu dient, behördliche oder juristische Entscheidungen zu beeinflussen.

Die Strafen für die Fälschung von Personalausweisen umfassen häufig Freiheitsstrafen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Nutzung eines gefälschten Personalausweises zur Identitätstäuschung ist eine schwere Straftat und kann empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Mildere Strafen für Schüler- und Studentenausweise

Im Gegensatz zu Personalausweisen werden gefälschte Schüler- oder Studentenausweise häufig weniger streng geahndet. Hier handelt es sich um Dokumente, die zwar offiziell sind, jedoch in der Regel nicht denselben hohen rechtlichen Stellenwert wie amtliche Ausweise haben. Trotzdem bleibt das Fälschen dieser Ausweise eine Straftat, die Geldstrafen oder mildere Freiheitsstrafen zur Folge haben kann.

Ein Fall vor dem Landgericht Berlin (Az.: 3 BJs 219/15) zeigt, dass in Fällen, bei denen es sich um Schülerausweise handelte, eine Geldstrafe verhängt wurde, da die Fälschung lediglich dazu diente, Altersbeschränkungen zu umgehen, ohne gravierende Täuschungen vorzunehmen.

Milderere Strafen für Schüler- und Studentenausweise

Fazit

Das Fälschen von Ausweisen ist in Deutschland eine schwerwiegende Straftat, besonders wenn es sich um amtliche Dokumente wie den Personalausweis handelt. Die Strafen für solche Fälschungen können von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen reichen. Bei gefälschten Schüler- oder Studentenausweisen sind die Konsequenzen in der Regel milder, da diese Ausweise einen geringeren rechtlichen Wert haben. Dennoch bleibt es eine Straftat, und die Täter müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.