Entsprechend § 312 g Abs. 1 BGB besteht kein Widerrufsrecht , da es sich bei dem Vertragsgegenstand um die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, handelt.

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